Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie den Installationsprozess abschließen und die IHK PrüferApp-Software verwenden. Sie stellt eine Lizenz zur Nutzung der IHK PrüferApp-Software zur Verfügung und enthält Gewährleistungsinformationen und Haftungsausschlüsse. Wenn Sie sich für eine kostenlose Testversion der IHK PrüferApp-Software registrieren, gilt diese Vereinbarung gleichermaßen.

Mit dem Anklicken von "Akzeptieren" oder der Installation und/oder Nutzung der IHK PrüferApp-Software bestätigen Sie Ihre Annahme der Software und erklären sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein.

Durch die Verwendung dieses Softwareproduktes (einschließlich Installation) erklären sie sich als natürliche oder juristische Person mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zu stimmen, dürfen Sie die Software nicht verwenden.

Diese Nutzungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen (Kunde, Nutzer) und der IHK-Gesellschaft für Informationsverarbeitung GmbH (IHK-GfI). Für die Lizenzierung von Software und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Lizenzbestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Diese Vereinbarung regelt Ihren Erwerb und Ihre Nutzung unserer IHK PrüferApp-Software ("Software") direkt von IHK-GfI oder indirekt über einen IHK-GfI-Vertragshändler oder -Distributor ("Reseller").

Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschließen, erklären Sie, dass Sie befugt sind, dieses Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen an diese Bedingungen zu binden. Wenn Sie keine solche Befugnis haben oder wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Software nicht installieren oder verwenden. Diese Vereinbarung gilt nur für die von der IHK-GfI hiermit gelieferte Software, unabhängig davon, ob auf eine andere Software verwiesen oder hierin beschrieben wird. Die Bedingungen gelten auch für Aktualisierungen, Ergänzungen, internetbasierte Dienste und Supportleistungen der IHK-GfI für die Software, sofern bei der Lieferung nichts anderes bestimmt ist.

Lizenz

Die IHK-GfI gewährt Ihnen hiermit eine persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung der IHK PrüferApp-Software auf Ihren Geräten gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.

Es ist Ihnen gestattet, die IHK PrüferApp-Software auf ein Endgerät (z.B. PC, Laptop, Handy oder Tablet) unter Ihrer Kontrolle zu laden. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Gerät die Mindestanforderungen der IHK PrüferApp-Software erfüllt. Sie haben sicherzustellen, dass die IHK PrüferApp-Software nur entsprechend den Vorgaben dieser Vereinbarung genutzt wird. Ein Recht zur Überlassung oder Hinterlegung besteht nicht.

Es ist Ihnen nicht erlaubt:
  • - die Software ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu ändern, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder anderweitig zu ändern, noch zu erlauben, dass die gesamte oder ein Teil der Software mit einer anderen Software kombiniert oder in eine andere Software integriert wird, noch die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln oder zu versuchen, solche Dinge zu tun;
  • - die Software zu reproduzieren, zu kopieren, zu verteilen, weiterzuverkaufen oder anderweitig für kommerzielle Zwecke zu verwenden;
  • - Dritten zu gestatten, die Software im Namen oder zum Nutzen Dritter zu nutzen;
  • - die Software in irgendeiner Weise zu verwenden, die gegen geltendes lokales, nationales oder internationales Recht verstößt;
  • - die Software ohne Benutzerkennung zu nutzen,
  • - die Software außerhalb der EU und/oder des EWR zu nutzen.

Geistiges Eigentum und Eigentum

Die IHK-GfI behält sich jederzeit das Eigentum an der ursprünglich von Ihnen heruntergeladenen Software und allen nachfolgenden Downloads der Software durch Sie vor. Die Software (und das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte jeglicher Art an der Software, einschließlich aller dort vorgenommenen Änderungen) sind und bleiben Eigentum der IHK-GfI.

Die IHK-GfI behält sich das Recht vor, Lizenzen zur Nutzung der Software an Dritte zu vergeben.

Kündigung

Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum, an dem Sie die Software installieren bzw. der Nutzungsvereinbarung zustimmen und endet mit der Kündigung. Die Kündigung kann jederzeit durch Löschen der App oder schriftlich gegenüber der IHK-GfI erfolgen.

Die IHK-GfI hat das Recht die Vereinbarung und die Nutzung sofort ohne Erklärung zu beenden, insbesondere wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Nach einer solchen Kündigung enden die durch diese Vereinbarung gewährten Lizenzen sofort und Sie erklären sich damit einverstanden, den Zugriff auf die Software und deren Nutzung einzustellen. Die Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen und überleben, werden auch nach einer Beendigung dieser Vereinbarung Bestand haben.

Gewährleistung

Für die Erbringung von wiederkehrenden Services gelten die Bestimmungen des „Rahmen Service Level Agreements (SLA)“ gegenüber der jeweiligen Kammer. Eine direkte Verpflichtung gegenüber Ihnen besteht hieraus nicht. Insbesondere können wir keine dauerhafte Verfügbarkeit garantieren, da diese auch von der Verfügbarkeit des AppStores des jeweiligen AppStore-Anbieters abhängt.

Nur wenn ein Gewährleistungsfall außerhalb des Anwendungsbereiches der SLA ggü. der Kammer vorliegt, werden erhebliche Mängel von IHK-GfI innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht nach Wahl von IHK-GfI durch Beseitigung des Mangels (Mangelbeseitigung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Dies erfordert ggf. ein Update der IHK PrüferApp-Software über den jeweiligen AppStore.

Bei Vorliegen eines nur unerheblichen Mangels besteht kein Recht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten; hier gelten ebenfalls allein die SLA ggü. der Kammer.

Haftung

IHK-GfI haftet im Fall einer Verletzung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden sowie Schäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet IHK-GfI im Falle einer Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, sofern sich nicht aus einer von IHK-GfI übernommenen Garantie oder den SLA ggü. der Kammer etwas anderes ergibt, ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.

IHK-GfI haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten seitens IHK-GfI verursacht wurden, oder die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von IHK-GfI verursacht wurden.

IHK-GfI haftet (ggfls. nach näherer Maßgabe des SLA ggü. der Kammer) auf Schadenersatz maximal begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leichten fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also der Erbringung der vereinbarten Services (1. Alternative) und für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von IHK-GfI grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung solcher wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurde (2. Alternative). Im Rahmen der 2. Alternative haftet IHK-GfI nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.

Im Falle eines Mitverschuldens des Nutzers ist dieses zu berücksichtigen. Ein Mitverschulden des Nutzers liegt insbesondere bei Nichteinhaltung der Nutzungsrechte und/oder Mitwirkungspflichten vor. Insbesondere für die Wiederbeschaffung von Daten haftet IHK-GfI nur, soweit der Kunde alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der IHK PrüferApp und dahinterstehenden Dienste.

Im Übrigen ist jegliche Haftung von IHK-GfI über das gesetzlich geforderte Maß ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und/oder einem Kollisionsrecht finden keine Anwendung.

Wenn Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung und der Geschäftsbeziehung mit der IHK-GfI ist Dortmund.

In anderen Fällen: Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung und der Geschäftsbeziehung mit der IHK-GfI ist Ihr Wohnsitz oder allgemeiner Aufenthaltsort.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

Stand: 11.03.2019
Version: 1.0